FÜHRERSCHEINKLASSEN (LKW)

Welche LKW-Führerscheinklassen kannst du bei uns erwerben?

Klasse L

Erlaubt das Führen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, mit Anhänger 25 km/h.
Auch dürfen selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h, auch mit Anhänger, geführt werden.

Mindestalter:
16 Jahre
Erfordert:
Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs

Klasse T

Erlaubt das Führen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, sowie das Mitführen von Anhängern.
Auch dürfen selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, geführt werden.

Mindestalter:
16 Jahre bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, 18 Jahre bei 60 km/h.
Erfordert:
Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs

Klasse C

Erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t, sowie das Mitführen eines Anhängers bis max. 750kg Gesamtmasse. Dieser Führerschein wird für 5 Jahre befristet erteilt, bei der beruflichen Nutzung gilt eine Weiterbildungspflicht.

Einstiegsalter bei BKF-Ausbildung:
18 Jahre 
ansonsten Mindestalter:
21 Jahre
Erfordert:
Vorbesitz der Klasse B,
ärztliches und augenärztliches Gutachten sowie einen Erste-Hilfe-Kurs

Eine Ausbildung als Berufskraftfahrer bieten wir auch bei uns in der Fahrschule an.

Klasse CE

Erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t, sowie das Mitführen eines Anhängers mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse. Dieser Führerschein wird für 5 Jahre befristet erteilt, bei der beruflichen Nutzung gilt eine Weiterbildungspflicht.

Einstiegsalter bei BKF-Ausbildung:
18 Jahre 
ansonsten Mindestalter:
21 Jahre
Erfordert:
Vorbesitz der Klasse B,
ärztliches und augenärztliches Gutachten sowie einen Erste-Hilfe-Kurs

Eine Ausbildung als Berufskraftfahrer bieten wir auch bei uns in der Fahrschule an.

Klasse C1

Erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t, aber nicht mehr als 7,5t. Das Mitführen eines Anhängers ist erlaubt, solange nicht mehr als 750kg mitgeführt werden. Dieser Führerschein wird für 5 Jahre befristet erteilt, bei der beruflichen Nutzung gilt eine Weiterbildungspflicht.

Mindestalter:
18 Jahre
Erfordert:
Vorbesitz der Klasse B,
ärztliches und augenärztliches Gutachten sowie einen Erste-Hilfe-Kurs

Klasse C1E

Erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t, aber nicht mehr als 7,5t. Das Mitführen eines Anhängers über 750kg Gesamtmasse ist erlaubt, die Gesamtmasse darf max. 12t betragen. Dieser Führerschein wird für 5 Jahre befristet erteilt, bei der beruflichen Nutzung gilt eine Weiterbildungspflicht.

Mindestalter:
18 Jahre
Erfordert:
Vorbesitz der Klasse B,
ärztliches und augenärztliches Gutachten sowie einen Erste-Hilfe-Kurs