Unser Angebot für dein Unternehmen

Als Unternehmer kannst du von exklusiven staatlichen Förderungen profitieren.

Als Unternehmen gibt es verschiedene Förderungsmöglichkeiten, um die Ausbildung von Mitarbeitern zu Berufskraftfahrern zu unterstützen. Hier sind einige Optionen:

Das Qualifizierungschancengesetz – Unterstützung für deine Weiterbildung

Das Qualifizierungschancengesetz, kurz QCG, ist seit dem 1.9.2019 in Kraft und bietet Beschäftigten die Möglichkeit zur Weiterbildung. Als Arbeitgeber kannst du im Nachhinein eine teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie eine teilweise Erstattung des Arbeitsentgelts erhalten. Die Kurse können sowohl in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden.

Anforderungen an die Beschäftigten

Beschäftigte können unabhängig von ihrer Qualifikation, ihrem Alter und der Betriebsgröße gefördert werden. Es muss lediglich ein Weiterbildungsbedarf seitens des Arbeitgebers festgestellt worden sein.

Förderung

Die Höhe der Förderung durch die Agentur für Arbeit hängt von der Betriebsgröße ab.

 

Unter 10 Mitarbeitende

Unter 250 Mitarbeitende

Ab 250 Mitarbeitende

Ab 2500 Mitarbeitende

Erstattung Lehrgangskosten           

Bis zu 100 %

Bis zu 50 %

Bis zu 25 %

Bis zu 15 %

Zuschuss zum Gehalt während der Weiterbildung

Bis zu 75 %

Bis zu 50 %

Bis zu 25 %

Bis zu 25 %

 

Zudem gibt es zusätzliche Zuschüsse für bestimmte Unternehmen:

Plus 5% bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner

Plus 10% bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in deinem Betrieb

Plus 15% bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf

Anforderungen an den Kurs

Der Kurs oder die Maßnahme muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Träger sind nach AZAV zertifiziert.
  • Die berufliche Weiterbildung umfasst mindestens 120 Stunden.

Antrag auf Förderung

Den Antrag auf Förderung gemäß dem Qualifizierungschancengesetz musst du vor Beginn des Kurses beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit stellen. Du erreichst ihn unter der gebührenfreien Nummer 0800 4 555520.

Die Agentur hat ein großes Interesse daran, dass Beschäftigte nicht arbeitslos werden, daher ist sie in der Regel sehr offen für eine Förderung.

BAG-Förderung

Als Unternehmen können Sie entsprechende Anträge auf Zuschüsse beantragen, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind:

  • Sie betreiben Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder
  • sind Eigentümer und Halter mindestens eines in Deutschland zugelassenen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 7,5 t

Innerhalb des Förderprogramms „Aus- und Weiterbildung“ können zuwendungsberechtigte Unternehmen auch im Jahr 2023 Zuschüsse zu den Kosten erhalten. Dies gilt für folgende Maßnahmen:

  • betriebliche Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in
  • Weiterbildungsmaßnahmen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.

Weitere Infos unter: https://www.balm.bund.de